Manche Wahlärzte erledigen das jedoch für ihre Patienten. Über die Anerkennung des Krankenstands entscheidet der Medizinische Dienst der ÖGK. Worüber muss ich als Patient die ÖGK informieren? In folgenden Fällen müssen Sie die ÖGK persönlich, telefonisch oder per E-Mail informieren: Wenn sich während des Krankenstands Ihre Wohnadresse (Hauptwohnsitz) geändert hat. Sie können Ihren neuen Hauptwohnsitz auch online bekannt geben. Wenn sich während des Krankenstands Ihr vorübergehender Aufenthaltsort (über die erlaubten Ausgehzeiten hinaus) ändert: Innerhalb des gleichen Bundeslandes ist Ihre Mitteilung ausreichend. Bei Aufenthalten in einem anderen Bundesland oder im Ausland benötigen Sie unbedingt die Zustimmung der ÖGK. Nehmen Sie vor dem Ortswechsel mit uns Kontakt auf! Information des Dienstgebers Dienstgeber haben das Recht, eine ärztliche Bestätigung für den Krankenstand von Ihnen zu verlangen, auch für einen eintägigen Krankenstand. In dieser Krankenstandsbestätigung ist keine Diagnose vermerkt (diese ist Ihre Privatsache), sondern nur, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Wer länger als diese sieben Tage benötigt, muss sich beim Hausarzt oder einem zuständigen Facharzt melden und kann gegebenenfalls von diesem erneut krankgeschrieben werden.
Zuletzt aktualisiert am 01. Juli 2020